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Behandlungskosten

Es gibt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985.


Dabei handelt es sich jedoch lediglich um ein Verzeichnis nicht um eine Gebührenordnung. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend und wurde seinerzeit lediglich aus statistischen Erhebungen zusammengestellt, um Privatversicherungen Anhaltspunkte über übliche, durchschnittliche Abrechnungshöhe  zu geben. Aus kartellrechtlichen Gründen ist dieses Verzeichnis danach nicht mehr aktualisiert worden, dient jedoch trotzdem heute noch einigen Privatversicherungen und auch den Beihilfen als Erstattungsgrundlage. 


 

Der Heilpraktiker ist an dieses Verzeichnis nicht gebunden. Er kann als freier Unternehmer seine Preise durch ordentliche Kalkulation selbst gestalten.

Außerdem gibt es Diagnose- und Therapieverfahren, die in der GebüH nicht erwähnt werden, jedoch beim Patienten Anwendung finden.


(Zu Ihrer Information: von 1985 bis Ende 2009 betrug die Gesamtinflationsrate 81 %.

Das heisst, dass eine Angleichung an die GebüH von 1985 mit dem 1,8-fachen Satz im Rahmen einer ordentlichen Preiskalkulation absolut zu rechtfertigen ist.)


Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil 2 C 61.08 vom 12.11.2009 die Erstattung der Gebühren für Heilpraktiker bei Beamten in einigen Fällen bereits dem Schwellenwert der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) angeglichen. 

Ich orientiere mich an diesen Beträgen oder am  Hufeland-Verzeichnis.

Es kann in der Praxis dazu führen, dass z.B. Privat- bzw. Beihilfeversicherte nur eine teilweise Erstattung meiner Rechnung erfahren, obwohl die Berechnung unter Benennung der Gebührenziffern nach GebüH erfolgt ist.
 

Diagnoseverfahren und Therapiemaßnahmen können in meiner Praxis nicht von der Erstattungsfähigkeit abhängig gemacht werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich nicht bereit bin, einzelne Symptome aus formalen Gründen der Erstattungsfähigkeit  zu isolieren.

Die jeweils erforderlichen Maßnahmen und der Kostenrahmen werden erörtert, über mögliche Erstattung können wir diskutieren, letztendlich werden Sie jedoch zu entscheiden haben, was Sie möchten:


Optimale Therapie oder optimale Erstattung



Das Erstgespräch (Erstanamnese) dauert bei mir meist ca. 1,5 Std. und kostet

einschließlicher einer der nachfolgenden zusätzlichen Untersuchungen, wie

- großes Blut-Labor (Stoffwechselprofil)

- Decoder-Ganzkörper-Demographie

- traditionelle Harndiagnose

- Blutuntersuchung im Dunkelfeld

(die abhängig sind von den von Ihnen beschriebenen Beschwerden)
z.Zt. € 134,--.


Weitere Beratungen  - auch telefonische bzw. per email - werden nach Zeit

abgerechnet, z.Zt. € 80,--/Std. (Jan. 2010), mindestens jedoch € 10,--

Weitere Laborkosten berechnet das ausführende Labor direkt an den Patienten.

Therapie- und Behandlungskosten richten sich - wenn möglich - nach der GebüH

bzw. dem Hufeland-Verzeichnis. Davon abweichende Preise werden jeweils persönlich erörtert.

Das gilt auch, wenn Sie außer einer der o.g. Untersuchungen eine weitere zusätzlich in Anspruch

nehmen möchten.



Ein kurzes Informationsgespräch kann zum gegenseitigen Kennenlernen

mit Termin vereinbart werden

Dieses ist kostenlos bis zu einer Dauer von 10 Minuten.

Es beschränkt sich jedoch ausschließlich auf allgemeine Fragen zu Behandlungsmöglichkeiten

und Behandlungskosten.


Telefonische Beratungen sind dem Heilpraktiker generell untersagt.               

Deshalb bitte ich, von derartigen Anfragen abzusehen.                                               

Ausnahmen bestehen unter laufender Behandlung von Patienten.