Der Heilpraktikerberuf

Die Wurzeln für den Berufsstand des Heilpraktikers liegen in der Erfahrungsheilkunde, die zurückführt auf das gesamte Spektrum der alten Medizin (z. B. Hippokrates, Galenos, Hildegard von Bingen, Paracelsus, S. Hahnemann, Kneipp und vielen anderen). Hinzugekommen sind Behandlungsarten der Neuen Zeit und anderer Länder, Kontinente und Kulturen. Es waren die überzeugten Heilpraktiker, die die Volksmedizin, die Naturheilkunde, am Leben erhalten haben, indem sie Überlieferungen bewahrt haben. Der Rucksack alter Traditionen kann schwer und belastend sein, aber die Naturheilkundler haben immer darauf gesetzt, altertümliche schädliche Behandlungsmethoden herauszufiltern und die guten zu behüten und weiterzuentwickeln – trotz schwerer Zeiten, zeitweiligen oder regionalen Berufsverboten, oberflächlichen Modeströmungen und wechselndem Zeitgeist. Sanfte, schnelle und dauerhafte Wiederherstellung der Gesundheit sind die Stärken der Naturheilverfahren.

Zwischen 1869 – 1873 wurde in Deutschland die allgemeine Kurierfreiheit eingeführt. Die Kurierfreiheit, die auch Nicht-Ärzten die Ausübung der Heilkunde gestattete, wurde auf Betreiben von Ärzten initiiert, die damit eine Befreiung vom Kurierzwang erreichen wollten.

Heilpraktiker (HP) ist eine geschützte und somit auch verpflichtende Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben ohne ärztliche Approbation. Der Heilpraktikerberuf wird eigenverantwortlich ausgeübt und zählt zu den freien Berufen (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u. a.). Das Heilpraktikergesetz regelt sowohl die Zulassungsbedingungen zur Überprüfung als auch zur Berufsausübung. Die Überprüfung findet vor einem Amtsarzt mit HP-Beisitzern im Gesundheitsamt statt.

Im Zuge der Globalisierung haben sich nicht nur in Bereichen außerhalb der Heilkunde viele neue Berufe und Berufsbezeichnungen entwickelt (siehe in Beratungsbereichen, im IT-Bereich u.a.). So sind auch bei den Heilpraktikern seit 1995 „2 Gruppen von Heilpraktikern“ entstanden.

Die Heilpraktikerberufe gliedern sich in den Heilpraktiker mit Vollzulassung (HP) und den Heilpraktiker für Psychotherapie (HP-Psych o. HP Psychotherapie) und seit 2009 auch noch in den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie.

Im Berufsjargon wird der eine HP „der kleine HP“ genannt, der andere „der große HP“. Das klingt nicht schön, wird als herabsetzend empfunden und ist ungenau für die Patienten und verdient deshalb, aufgeklärt zu werden.

„Der kleine HP“ sind der HP(Psych) mit gesonderter Zulassung zur Heilkunde im Rahmen der Psychologie Seine Aufgabe ist die psychologische BERATUNG, die in sehr verschiedenen Ausprägungen stattfinden kann (s. Zeitenwende Nr. 38, S. 41). Der Beruf des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie ist allein ausgebildeten und zugelassenen Physiotherapeuten zugängig. Diese dürfen jetzt (allein für das Gebiet der Physiotherapie) auch Erstdiagnosen stellen und eine eigenständige physiotherapeutische Therapien anordnen und sind nicht mehr auf die Überweisung durch Ärzte angewiesen. Die allein auf Physiotherapie beschränkte oder sektorale Zulassung berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker.

„Der große HP“ ist der „medizinische“ HP mit Vollzulassung, d.h. der HP darf beraten und behandeln. Das bedeutet, dass der HP selbständig Untersuchungen durchführt, Diagnosen stellt und verantwortungsbewusst die Therapien durchführt, die er gelernt hat. HP darf auch Psychotherapie anwenden, wenn er sie gelernt hat, aber ein HP(Psych) darf keine anderen Therapien anwenden außer den psychotherapeutischen („Behandlen durch das Wort“).

Zu erkennen ist der „Voll-HP“ an der Berufsbezeichnung HEILPRAKTIKER ohne weitere Zusatzbezeichnungen. Andere Berufsbezeichnungen sind uns Heilpraktikern nicht erlaubt (wir dürfen uns nicht Therapeut oder Heiler o. ä. nennen.) Das Therapiespektrum reicht von A – Y (von Akupunktur – Yoga). Natürlich können Heilpraktiker nicht alle Therapien anwenden, die es gibt, sondern nur die, die er/sie gelernt hat und gut beherrscht.

Wir Heilpraktiker haben die soziale Verantwortung, die Gesundheit der Menschen zu erhalten, die eigenverantwortlich, selbstbestimmt und unabhängig Hilfe, Linderung, Besserung und Heilung ihrer Beschwerden und Krankheiten wünschen